Der Führerschein mit 17 Jahren!

Wer seinen Führerschein mit 17 Jahre macht, erwirbt eine vollwertige Fahrerlaubnis, d.h. er durchläuft die volle Fahrausbildung inkl. Unterricht und Sonderfahrten. Die einzige Einschränkungen: Er darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung und in Deutschland fahren.

Was sind die Grundvoraussetzungen?
Wer seinen Wohnsitz im Land Brandenburg hat, kann mit 16 ½ Jahren mit der Fahrausbildung beginnen. Bei Antragstellung ist mindestens 1 Begleiter namentlich zu benennen. Die Anzahl der Begleiter ist nicht beschränkt.

Welche Anforderungen müssen die Begleitpersonen erfüllen?
• Mindestalter: 30 Jahre
• Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, seit mindestens 5 Jahren -ununterbrochen
• Nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg

Was ist bei Antragstellung zu beachten?
Natürlich werden wir dir bei der Antragstellung zur Seite stehen. Für den Landkreis Uckermark gilt, das der Antrag zum Führerschein mit 17, persönlich vom Fahrschüler bei der Führerscheinstelle zu stellen ist. Es erleichtert die Sache aber, und erspart auch unnötige Wege, wenn du folgendes beachtest:
• Es sind zusätzliche Antragsformulare auszufüllen, die von den Begleitern und einen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben sind.
• Von den Begleitern wird eine Kopie des Führerscheins und von einem Erziehungsberechtigten die Kopie des Personalausweises benötigt.
• Es sind zusätzliche Gebühren für die Führerscheinstelle fällig. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Begleiter.

Nähere Infos bekommst du bei uns in der Fahrschule oder bei der Führerscheinstelle.